In einer Polizeimeldung lese ich wieder diesen merkwürdigen Begriff:
„Autofahrer kommt alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab und überschlägt sich“.
Alleinbeteiligt. Ich verstehe natürlich, was gemeint ist, ahne, dass es bei dem seltsamen Adverb um eine juristische Kategorie geht: kein Fremdverschulden, keine weitere Person ist beteiligt. Aber wieso spricht man bei einem allein verursachten oder dem Einzelnen widerfahrenen Unfall überhaupt von beteiligt? Weiterlesen